Was ist ein Marktpreis – wann liegt ein solcher vor? Die Antwort auf diese Frage ist gar nicht so einfach. Spricht man die volkswirtschaftliche, vergaberechtliche oder preisrechtliche Definition an? So mag der eine sagen: „Ich realisiere doch ähnliche Preise wie meine Wettbewerber – also habe ich einen Marktpreis“. Der andere sagt: „Ich habe an einer Ausschreibung teilgenommen und diese gewonnen – das Ergebnis ist doch ein Marktpreis“.
Nur Kunden können Premium-Artikel lesen
- Erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln ohne Limit
- Beziehen Sie unser gedrucktes Fachmagazin mit tieferen Einblicken und Analysen
- Kommentieren Sie Fachbeiträge
- Gestalten Sie Ihren individuellen Newsletter